Absetzbarkeit von Spenden

Nutzen Sie dieses Service für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden
gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) und holen Sie sich
Geld vom Finanzamt zurück.

Mein Vorteil


Wichtige Information zur steuerlichen Absetzbarkeit meiner Spenden

 

  1. Für Ihre Spenden tritt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr in Kraft. Das heißt, Sie können diese Spenden nicht selbst dem Finanzamt melden. Diese Aufgabe müssen wir für Sie übernehmen.
  2. Damit wir Ihre Spenden absetzen können, benötigen wir für die Meldung an das Finanzamt – neben Ihrem genauen Vor- und Zunamen und Ihrer Anschrift – auch Ihr Geburtsdatum.
  3. Damit wir Ihre Spende automatisch zuordnen können, empfehlen wir, dass Sie bei jeder Überweisung im Feld Verwendungszweck Ihren Namen (lt. Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum angeben. Wir melden Ihre Spenden dem Finanzamt und Sie erhalten dafür Geld vom Finanzamt zurück.
  4. Sie können sich auch jederzeit wieder vom Steuervorteil abmelden.
  5. Und: Sie können uns auch jederzeit fragen, wie viel Sie im aktuellen Jahr bereits gespendet haben, falls Sie ganz genau Bescheid wissen wollen.

Kontakt


NACHBAR IN NOT, GEMEINNÜTZIGE PRIVATSTIFTUNG

Wiedner Hauptstraße 32
1040 Wien

Gebührenfreie Service-Stelle: 0800-25 22 62

oder senden Sie uns ein E-Mail.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Datenschutz


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